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PS Info HuK

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Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.

Hinweise

Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautmitteln) ist im Garten nur auf Beeten mit Pflanzenbewuchs erlaubt.

Auf versiegelten Flächen wie Terrassen und Hofeinfahrten ist der Herbizid-Einsatz gesetztlich verboten.

TOUCHDOWN QUATTRO

Handelsname
TOUCHDOWN QUATTRO
Formulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Abpackungen
Flasche, Glas: 5.00 - 250.00 ml
Flasche, PET: 5.00 - 250.00 ml
Wirkstoffe
Glyphosat (Glyzine)
360 g/l (435 g/l Ammonium-Salz)

Zulassung

Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Zulassungsnummer
025079-00
Beginn der Zulassung
21.12.2016
Ende der Zulassung
31.12.2026
Abverkaufsfrist
30.06.2027
Aufbrauchfrist
30.06.2028
Einsatzgebiet
Ackerbau
Forst
Gemüsebau
Grünland
Nichtkulturland
Obstbau
Weinbau
Zierpflanzenbau

Wirkung

Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Wirkungsweise

Administrative ZISP , DLR Rheinpfalz (12.01.2017)
Systemisch
breites Wirkungsspektrum gegen Mono- und Dikotyle (Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter), Wurzelunkräuter; Wirkstoffaufnahme: über Blätter, Aufnahme über Wurzeln unbedeutend, da Glyphosat im Boden mit Schwermetallen Komplexe eingeht, rasch adsorbiert und mikrobiell abgebaut wird; Wirkstoffttransport vorwiegend im Phloem; behandelte Pflanzen sterben nach ca. 2-3 Wochen ab; Wirkungsweise: Synthese von Aminosäuren wird blockiert

Wirkung auf Nützling

Milben - Räuberische
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise
Spinnen
Population
(3) Schädigend
Sonstige Auflagen & Hinweise

Resistenzgruppen

Kennzeichnungen

Lagerung

SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Wirkung

WMG Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

Anwendung

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
NG352 (*) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Gly-phosat/ha überschreitet.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Schutzkleidung

SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Wiederbetreten

SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Gewässerschutz

NW468 (*) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden

Gesundheitsgefährdung

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Nützlinge

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Weitere Auflagen

P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.

GHS Gefahrenhinweise

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

GHS Sicherheitshinweise

P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.