Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Hinweise
Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautmitteln) ist im Garten nur auf Beeten mit Pflanzenbewuchs erlaubt.
Auf versiegelten Flächen wie Terrassen und Hofeinfahrten ist der Herbizid-Einsatz gesetztlich verboten.
TOUCHDOWN QUATTRO
- Handelsname
- TOUCHDOWN QUATTRO
- Formulierung:
- Wasserlösliches Konzentrat (SL)
- Abpackungen
- Flasche, Glas: 5.00 - 250.00 ml
- Flasche, PET: 5.00 - 250.00 ml
- Wirkstoffe
-
Glyphosat
(Glyzine)
-
360 g/l
(435 g/l Ammonium-Salz)
Zulassung
- Zulassungsinhaber
-
Syngenta Agro GmbH
- Zulassungsnummer
- 025079-00
- Beginn der Zulassung
- 21.12.2016
- Ende der Zulassung
- 31.12.2026
- Abverkaufsfrist
- 30.06.2027
- Aufbrauchfrist
- 30.06.2028
- Einsatzgebiet
- Ackerbau
- Forst
- Gemüsebau
- Grünland
- Nichtkulturland
- Obstbau
- Weinbau
- Zierpflanzenbau
Wirkung
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Bienengefährdung
- (B4) Nicht bienengefährlich
Wirkungsweise
Administrative ZISP
, DLR Rheinpfalz
(12.01.2017)
Systemisch
breites Wirkungsspektrum gegen Mono- und Dikotyle (Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter), Wurzelunkräuter; Wirkstoffaufnahme: über Blätter, Aufnahme über Wurzeln unbedeutend, da Glyphosat im Boden mit Schwermetallen Komplexe eingeht, rasch adsorbiert und mikrobiell abgebaut wird; Wirkstoffttransport vorwiegend im Phloem; behandelte Pflanzen sterben nach ca. 2-3 Wochen ab; Wirkungsweise: Synthese von Aminosäuren wird blockiert
Wirkung auf Nützling
- Milben - Räuberische
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
- Spinnen
- Population
- (3) Schädigend
- Sonstige Auflagen & Hinweise
Kennzeichnungen
Lagerung
SB010
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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Wirkung
WMG
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
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Anwendung
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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NG352
(*)
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Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Gly-phosat/ha überschreitet.
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SB166
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Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Schutzkleidung
SB111
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Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
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SS206
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Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
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Wiederbetreten
SF245-02
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Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
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Gewässerschutz
NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Gesundheitsgefährdung
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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Nützlinge
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN3002
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Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
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Weitere Auflagen
P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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SB005
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Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
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VH368
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Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
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GHS Gefahrenhinweise
EUH 401
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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GHS Sicherheitshinweise
P501
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Inhalt/Behälter ... zuführen.
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