Alle Angaben ohne Gewähr. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Haftung für Schäden wird nicht übernommen.
Diese Anwendung ist aktuell nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.
Mittel
- Handelsname
- Phyto Gemüse-Pilzfrei
- Wirkstoff
- Fluopicolide
- Propamocarb
- Einsatzgebiet
- Gemüsebau
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Zulassungsnummer
- 025876-61
- Zulassungsinhaber
- Bayer CropScience
- Vertriebsunternehmen
- SBM Life Science GmbH
- Ende der Zulassung
-
12.02.2024
- Aufbrauchfrist
-
12.02.2024
- Hinweis zur Genehmigung
- Widerruf wg. Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Fluopicolide mit H361d
Anwendung
- Kultur
- Tomate
- 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis 50 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Schaderreger
- Krautfäule, Braunfäule (Phytophthora infestans)
- Anwendungsbereich
- Haus- und Kleingarten: Freiland
- Aufwand
- 16 ml/100m² in 3 bis 6 l/100m² Wasser
- Anwendungshäufigkeit
- In der Anwendung: 3
- In der Kultur bzw. je Jahr: 3
- Abstand
- min. 7 Tag(e)
- Anwendungszeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Wartezeit
- Tomate: (Freiland) 3 Tage
- Anwendungsnummer
- 025876-61/00-009
Menge berechnen
Weitere Kennzeichnungen
Anwendung
NG324
(*)
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Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Fluopicolide.
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NG325
(*)
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Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln.
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SS201
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Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Schutzkleidung
HE110
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Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
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HS110
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Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
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HS610
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Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
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HS2101
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Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
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SS201
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Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
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Gewässerschutz
NW642
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Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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Kennzeichnungen (Mittel)
Anwendung
S 24
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Berührung mit der Haut vermeiden.
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SP001
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
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Schutzkleidung
S 36/37
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Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
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SB110
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Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
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SE110
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Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS110
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Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS610
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Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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SS2101
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Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
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Wiederbetreten
SF245-01
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Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
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Gewässerschutz
NW262
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Das Mittel ist giftig für Algen.
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NW264
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Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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NW468
(*)
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Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
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R 50/53
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Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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(*) Anwendungsbestimmung - Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden
Gesundheitsgefährdung
R 43
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Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
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RA008
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Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
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S 2
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Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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S 24
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Berührung mit der Haut vermeiden.
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SB001
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Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
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Nützlinge
NB6641
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Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
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NN161
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
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NN170
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Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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NN2842
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Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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Weitere Auflagen
S 35
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Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
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S 46
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Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
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S 57
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Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden.
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VH378
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Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Fluopicolide darf 3 g/kg nicht überschreiten.
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